Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten.
Daniel Goeudevert
Unsere Motivation
Wir möchten über den Stand der Planungen zum A5-Ausbau aufklären.
Inmitten der Klimakatastrophe lehnen wir gemeinschaftlich den Ausbau weiterer Autobahnen strikt ab.
Die Milliarden, die in den Verkehrssektor fließen, müssen in den Schienenverkehr und in die Fahrradinfrastruktur investiert werden!
Die Machbarkeitsstudie, die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Auftrag gegeben wurde, ist fast 600 Seiten lang. Wir stellen einige ausgewählte Zitate vor, an denen deutlich wird, dass der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene und beschlossene Ausbau auf 10 Spuren der Mobiliätswende im Wege steht und dem Leben der Anwohner und Pendler schadet.
Wald und Boden
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„Der 10-streifige Ausbau der A 5 würde innerhalb des Schutzgebietes eine Fläche von 5.562 m² Wald beanspruchen. Dabei ist eine Beeinträchtigung des FFH-Lebensraumtyps (LRT 9190) „Alte bodensaure Eichenwälder“ sowie charakteristischer Tierarten nicht vollkommen auszuschließen, zumal auch ein Arbeits-Streifen im Wald angelegt werden muss und Randeffekte den Wald schädigen können, ohne dass unmittelbar Bäume vorhabenbedingt gefällt werden müssen.“
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„Im südlichen Streckenabschnitt werden durch den Ausbau der A 5 um zwei Fahrstreifen landwirtschaftlich genutzte Böden im Umfang von rd. 2.930 m² in Anspruch genommen. Hinzu kommen in den Schrebergärten rd. 76.910 m² Gartenböden. Waldböden gehen vorhabenbedingt etwa 68.060 m² verloren. Überwiegend handelt es sich um noch relativ natürliche Braunerden, Podsol-Braunerden und Braunerden Podsole.
Hinzu kommen temporäre Boden-Verdichtungen infolge der Baustellen-Fahrstreifen beidseitig, Auenböden werden wegen der Brückenüberführung des Mains kaum in Anspruch genommen. Das Bewertungskriterium Flächenbeanspruchung korrespondiert mit der dauerhaft anlagenbedingten Überbauung von Böden durch die neuen Fahrstreifen, Lärmschutzbauwerke und Böschungen. In diesem Streckenabschnitt sind das insgesamt rd. 148 ha. Davon werden etwa 50 ha vollständig versiegelt.“
Lärm
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„Zwischen Nordwestkreuz Frankfurt und AS Friedberg sind mit einem lärmarmen Fahrbahnbelag, LS-Wandhöhen bis 10 m und Wall-/Wandkombinationen bis 13 m nächtliche Überschreitungen des Grenzwertes von 49 dB(A) für Wohngebiete vorhanden, die mit einer Größenordnung von bis zu 4 dB(A) als vertretbar bewertet werden. Alternative LS(*)-Maßnahmen wie Galerien oder Einhausungen sind nicht erforderlich. Zwischen Frankfurter Kreuz und Nordwestkreuz Frankfurt zeigen die Berechnungen mit LS-Wänden bis 10 m Höhe in weiten Bereichen der angrenzenden Wohngebiete nächtliche Überschreitungen des Grenzwertes von 49 dB(A) und Überschreitungen der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle von 70/60 dB(A) tags/nachts in den Wohngebieten unmittelbar an der A 5. Von daher wären bei alleiniger Betrachtung der Lärmschutzaspekte zwischen AS Ffm.-Niederrad und Westkreuz Frankfurt a. Main auf drei Teilabschnitten Einhausungen zu empfehlen.
Einhausungen sind in Bezug auf die Beurteilungspegel sehr effektiv, haben aber erhebliche negative Auswirkungen auf geometrischen Abmessungen der Verkehrsanlage (z.B. Mittelstreifenüberfahrten, Querschnittsbreiten), Bauzeit, Bauablauf, Bauverkehrsführung, Baukosten und Betriebskosten. Der Bau von Einhausungen erfordert andere Arbeitsräume als ein normaler Streckenausbau. Länger dauernde Sperrungen von Anschlussstellen sind unvermeidbar. Daher muss weiterführend geprüft werden, ob Einhausungen unter den vorhandenen Randbedingungen betriebstechnisch (Bau- und Endzustand) möglich sind. Die hohen Ein- und Ausfahrverkehrsstärken und die vielen Fahrstreifen liegen außerhalb der in den Richtlinien dokumentierten Erfahrungsbereiche. Die Aussage über die Machbarkeit setzt Risikoanalysen nach EABT voraus.“
(*) LS: Lärmschutz
Kommentar: Überschreitung um 4dB(A) bedeutet mehr als Verdoppelung der Schallenergie

Die Machbarkeitsstudie untersucht sehr genau, wie die Schall-Ausbreitung der Fahrzeuge an unterschiedlichen Orten mit aktuellem und geplantem Schallschutz aussieht.
Bereits jetzt ist die „Grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle“ überschritten.
Mit dem neuem Schallschutz nach geplantem Ausbau werden die Lärmsanierungswerte noch immer überschritten – das gilt jedoch als „zumutbar“, weil der Ausbau sonst nicht machbar wäre.
Sicherlich wohnt niemand, der mit dem Ausbau zu tun hat, in der Gegend der Autobahn…
Flächenverlust: 244 Hektar
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- Streckenabschnitt Süd (AK Frankfurt – Westkreuz Frankfurt a. Main; 6,5 km Länge)
- Streckenabschnitt Mitte (Westkreuz Frankfurt a. Main – AK Bad Homburg; 11,0 km Länge)
- Streckenabschnitt Nord (AK Bad Homburg – AS Friedberg; 10,0 km Länge)
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„Um die weiterreichenden Erfordernisse der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu erfüllen, müssten in einem großen Flächenumfang Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. Es wurde überschlägig im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelt, dass für die anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen sowie für die Kompensationsmaßnahmen Flächen in einer Größenordnung von insgesamt rd. 244 ha erforderlich würden.“
Klima
S. 202 von 521
„Die Freiflächen nordwestlich von Frankfurt a. Main haben eine besondere Bedeutung als Entstehungsgebiet von Kaltluft und Transportgebiet für Frischluft aus dem Taunus in den klimatisch und lufthygienisch belasteten Ballungsraum Rhein-Main. Für diese Luftströmungen stellt die A 5 mit der geplanten Fahrbahnbreite und der Höhe paralleler Schallschutzanlagen ein Hindernis dar. Angesichts der für das RheinMain-Gebiet prognostizierten Temperatursteigerungen vor allem im Hochsommer stellt die Verringerung der geländeklimatischen Ausgleichsfunktion infolge eines weiteren Ausbaus der A 5 zusätzlich zur straßenverkehrsbedingten Verlärmung einen Konflikt für die Wohnbevölkerung des Rhein-Main-Gebietes dar.“
Originaldokument Machbarkeitsstudie
521 Seiten, über 100 MByte PDF
Stellungname der Bürgerinitiative „Es ist zu laut!“
https://www.esistzulaut.org/assets/files/2024_BI-BUND-Machbarkeitsstudie.pdf
40 Seiten
Zusammenfassung der Stellungnahme
https://www.esistzulaut.org/assets/files/2024_Zusammenfassung-Machbarkeitsstudie.pdf
4 Seiten